Neue Einstufung und Kennzeichnung von chemischen Stoffen, Zubereitungen und Erzeugnissen
Das Europäische Parlament und der Rat haben beschlossen, ab Dezember 2010 ein neues System zur Einstufung und Kenzeichnung von Chemikalien, Zubereitungen und chemischen Erzeugnissen einzuführen.
Das GHS (Globally Harmonized System of Classification, Labelling and Packaging of Chemicals) der Vereinten Nationen ist ein weltweit einheitliches System zur Einstufung von Chemikalien sowie deren Kennzeichnung auf Verpackungen und in Sicherheitsdatenblättern.
Das neue System wird ab 01. Dezember 2010 für chemische Stoffe und ab 01.Juni 2015 für Zubereitungen umgesetzt (Verordnung EG Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates, GHS-Verordnung).
Die bisher in der EU geltenden Kennzeichnungsregeln für Gefahrstoffe werden ersetzt. Im GHS treten an die Stelle der bisherigen Gefahrensymbole mit den jeweiligen Gefahrenbezeichnungen neue Gefahrenpiktogramme, ggfs. auch in Kombination mit einem gemeinsamen Signalwort (z.B. -Achtung- / -Gefahr-).
Die R-Sätze werden gegen die H-Sätze (Hazard Statements) sowie zusätzliche EUH-Sätze (besondere Gefährdungen) und die S-Sätze gegen die P-Sätze (Precautionary Statements) ersetzt.
Beim GHS handelt es sich um ein vom bisherigen EU-Kennzeichnungs- und Einstufungsrecht verschiedenes Konzept. Eine Einbindung in bestehende Regelwerke oder die direkte Übertragung ist leider nicht möglich.
Auch werden chemische Stoffe teiweise nach anderen Regeln gekennzeichnet und unterliegen damit anderen Kriterien als im bisherigen EU-Recht.
Die neuen Piktogramme:
GHS 01
explodierende Bombe: Gefahrenklasse
instabile explosive Stoffe, Gemische und Erzeug-
nisse mit Explosivstoffen, selbstentzündliche
Stoffe und Gemische, organische Peroxide
GHS 02
Flamme: Gefahrenklasse
entzündbar, selbsterhitzungsfähig, selbst-
zersetzlich, pyrophor, organische Peroxide
GHS 03
Flamme über Kreis: Gefahrenklasse
entzündend / oxidierend wirkend
GHS 04
Gasflasche: Gefahrenklasse
Gase unter Druck, verdichtete, verflüssigte,
tiefgekühlt verflüssigte, gelöste Gase
GHS 05
Ätzwirkung: Gefahrenklasse
auf Metalle korrosiv wirkend, hautätzend,
schwere Augenschädigung
GHS 06
Totenkopf: Gefahrenklasse
akute Toxizität
GHS 07
Ausrufezeichen: Gefahrenklasse
Gefahr!
GHS 08
Gesundheitsgefahr: Gefahrenklasse
diverse Gesundheitsgefahren!
GHS 09
Umwelt: Gefahrenklasse
gewässergefährdend!
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