Auswahl von Desinfektionsmitteln

Die grundsätzliche Problematik bei der Auswahl eines geeigneten Desinfektionsmittels aus der Vielzahl der verfügbaren Produkte ist bereits dadurch gegeben, dass die Hersteller solcher Produkte ihre Vorauswahl von Biozidwirkstoffen für ihr eigenes Desinfektionsprodukt schon getroffen haben.
Der Anwender kann nur noch ein fertig formuliertes Produkt kaufen und sich möglichst an die Anwendungsvorschriften des Herstellers halten.

Dazu muss zunächst abgeklärt werden, welche möglichen (pathogenen) Erreger auf welchen Flächen auftreten können. Dann muss entschieden werden, ob das Desinfektionsmittel:

  • – bakterizid,
  • – viruzid,
  • – fungizid,
  • – sporizid

wirken muss. Die Einteilung der Desinfektionsmittel bzw. Biozide erfolgt in die Wirkungsbereiche A), B), C, und D):

  • A) zur Abtötung von vegetativen Bakterien einschließlich Mykobakterien sowie von Pilzen einschließlich Pilzsporen geeignet
  • B) zur Inaktivierung von Viren geeignet
  • C) zur Abtötung von Sporen des Erregers des Milzbrandes geeignet
  • D) zur Abtötung von Sporen der Erreger von Gasödem und Wundstarrkrampf geeignet (zur Abtötung dieser Sporen müssen spezielle Sterilisationsverfahren angewendet werden)

Die handelsüblichen Desinfektionsmittel sind sämtlich wirksam im Wirkungsbereich A), wobei hier Ausnahmen bestehen. Beispielsweise weist 75%iger Alkohol Wirkungslücken bei Pilzsporen und Sporen von Bakterien auf. Die Übergänge und Wirkungslücken sind für jedes Desinfektionsmittel im Einzelfall abzuklären. Die einzigen handelsüblichen Produkte ohne Wirkungslücke für den Wirkungsbereich A) und B) sind Natriumhypochlorit (Chlorbleiche) und Wasserstoffperoxid (H2O2) /Peressigsäure (PES), abhängig von der Konzentration und Einwirkungsdauer.

Der Anwender hat also dafür Sorge zu tragen, dass genau für seine Bedürfnisse das passende Produkt in angegebener Konzentration, Verweilzeit und Anwendung zum Einsatz kommt.

Darüber hinaus muss bekannt sein, in welchem pH-Bereich das geeignete Biozid hohe, bzw. niedrige oder auch keine Wirksamkeit mehr zeigt. Beispielsweise sollte in einem Schwimmbad- oder Duschbereich, der zuvor mit sauren Kalkreinigern gesäubert wurde, kein Biozid zum Einsatz kommen, welches im sauren pH-Milieu (<pH7) unwirksam ist (z.B. Chlorbleiche, quartäre Ammoniumverbindungen).
Das brauchbarste Biozid wäre hier ein Wasserstoffperoxid/ Peressigsäure-Produkt. Auch wenn alkoholische Desinfektionsmittel (Gehalt >60%) im sauren Milieu grundsätzlich wirkungsvoll sind, kann aufgrund des möglichen Verdünnungseffektes aber kein reines Alkohol-Desinfektionsmittel zum Einsatz kommen. Darüber hinaus sind solche Produkte entzündlich und explosiv, so dass hier nur kleine Flächen bis max. 2 Quadratmetern für eine Desinfektionsmaßnahme in Frage kommen. Rein alkoholische Produkte erfassen nicht alle Arten von Erregern, so dass hier eine eingeschränkte Wirksamkeit vorliegt.

Fazit:
der Anwender hat sich kundig zu machen, welche Hygienemaßnahmen für seinen (öffentlichen) Bereich notwendig sind und muss in Eigenverantwortung ggfs. Hygiene-, Desinfektions- und Schulungspläne erarbeiten.

siehe auch:

 

Hinweis:
Reinigungs- und Hygieneprodukte für den täglichen Einsatz enthalten teilweise bereits standardmäßig geeignete Wirkstoffe, welche die Gefahr der Ausbreitung gefährlicher Erreger verringern helfen können. Für den Hausgebrauch im Haushalt reichen alkoholische Reiniger oder Peressigsäure-haltige Produkte zur hygienischen Reinigung aus, wobei Alkohol (70-90%)  Wirkungslücken aufweist und nicht alle Erreger erfasst. Peressigsäure und Wasserstoffperoxid zeigen hingegen keine Wirkungslücken und sind wirksam gegen Keime, Pilze, Viren, Sporen. Aus diesem Grund werden bevorzugt PES-Produkte bei Ausbruch von Seuchen und Epidemien eingesetzt, insbesondere zur Dekontaminierungszwecken.


Frage an KI-ChatGPT:

Sind Hygienereiniger zwangsläufig als Desinfektionsmittel eingestuft gem. Biozidverordnung?

Antwort:
Nein.
Hygienereiniger sind nicht zwangsläufig Desinfektionsmittel im Sinne der Biozidverordnung.
Entscheidend ist nicht die Produktbezeichnung („Hygienereiniger“), sondern die Zweckbestimmung und die beworbenen Wirkungen.
Nach der europäischen Biozidverordnung (EU) Nr. 528/2012 gilt ein Produkt als Biozidprodukt, wenn es dazu bestimmt ist, Schadorganismen (z. B. Bakterien, Viren, Pilze) durch chemische oder biologische Wirkung zu bekämpfen, unschädlich zu machen oder ihre Wirkung zu verhindern.
Daraus folgt:
• Ein Hygienereiniger kann ein gewöhnliches Reinigungsmittel sein, das lediglich Schmutz entfernt und dadurch die Hygiene verbessert. Dann fällt es grundsätzlich unter die Regelungen für Reinigungsmittel, nicht unter die Biozidverordnung.
• Ein Hygienereiniger kann zugleich ein Desinfektionsmittel bzw. Biozidprodukt sein, wenn mit antimikrobiellen Wirkungen geworben wird, etwa:
◦ „bakterizid“
◦ „viruzid“
◦ „tötet 99,9 % der Bakterien“
◦ „desinfiziert“
◦ „wirkt gegen Pilze“

In diesem Fall ist regelmäßig eine Einordnung als Biozidprodukt zu prüfen.
Bei der behördlichen Bewertung wird insbesondere auf folgende Aspekte geschaut:
1. Welche Wirkstoffe enthalten sind.
2. Welche Wirkungen auf Etikett, Werbung und Sicherheitsdatenblatt beansprucht werden.
3. Welcher Verwendungszweck angegeben ist.

Ein Produkt kann daher „Hygienereiniger“ heißen und kein Biozid sein, während ein anderes Produkt mit derselben Bezeichnung aufgrund seiner ausgelobten Desinfektionswirkung ein Biozidprodukt (Produktart 2 oder 4, je nach Anwendung) ist.

Danke für die Info!

Gern geschehen!
Gerade bei „Hygienereinigern“ ist die Abgrenzung oft nicht offensichtlich, weil die Bezeichnung rechtlich nicht so eindeutig ist wie „Desinfektionsmittel“. Für die biozidrechtliche Einstufung sind in der Praxis vor allem die ausgelobten antimikrobiellen Wirkungen und die Zweckbestimmung ausschlaggebend.
Falls du die Frage im Zusammenhang mit Produktsicherheit, Kennzeichnung, Zulassung oder einer behördlichen Prüfung hast, kann ich auch auf die konkreten Anforderungen der Biozidverordnung oder die Abgrenzung zu Reinigungsmitteln näher eingehen.

.


Innovative biologisch – chemische Produkte
Hygiene & Gesundheit in Haushalt, Gewerbe, Industrie, Medizin, Tierhaltung

.


Deprecated: Directive 'allow_url_include' is deprecated in Unknown on line 0